Es wird wieder schnell und wild auf der Kinoleinwand, denn der fünfte Teil der „Fast&Furious“-Reihe ist in den Kinos angelaufen. Das Hauptthema sind wie immer Waffen und exzessives Autotuning. Am Start sind Vin Diesel, Paul Walker und Dwayne „The Rock“ Johnson, als neuer Cop der den beiden an der Stoßstange klebt. Der Film stellt dabei einen einzigen Adrenalinschub dar und lässt die Herzen der Autofans höher schlagen. Vor allem die aufgemotzten Autos erfreuen sich beim Publikum großer Beliebtheit. So fängt der eine oder andere sicher an, von einem eigenen Tuningcar zu träumen. Leider macht hier die Realität dem Wunschdenken einen Strich durch die Rechnung. In Deutschland gibt es strenge Vorgaben für den Aufbau eines Autos und jedes nachträglich hinzugefügte Teil muss vom TÜV abgesegnet werden, unter der Auflage, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird.
Wer trotzdem die Fahrt zur nächsten qualifizierten Autowerkstatt wagen will, um sein Auto ein wenig aufzupeppen, sollte sich daher zunächst darüber informieren, welches Tuning in Deutschland generell erlaubt ist und welches nicht. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Fahrzeug für den Straßenverkehr zugelassen werden soll oder nicht. Im Straßenverkehr sind lediglich kleine Veränderungen wie neue Felgen und das Montieren von kleinen Spoilern erlaubt, wobei im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Fachmann gehalten werden sollte. Ist das Auto lediglich für Tuning-Treffen und Messen gedacht, können auch tief greifende Veränderungen vorgenommen werden. Gerade das beliebte NOS-Tuning, also die Montage einer Nitroeinspritzung, ist auf deutschen Straßen verboten. Nahezu unbegrenztes Tuning wie in „Fast & Furious 5“ ist demnach in Deutschland kaum möglich. In den USA hingegen können die meisten dieser Veränderungen vorgenommen werden, da es dort keinen TÜV gibt.
Der letzte Senf